AGB

Mietbedingungen

§ 1 Gegenstand des Vertrages

Der Mieter schließt mit der Jornitz & Ulbrich GbR einen Mietvertrag über die kostenpflichtige Überlassung von Geräten (Mietmaschinen) ab. Dieser Vertrag regelt Rechte und Pflichten für vorher genannte.

§ 2 Pflichten des Vermieters

Der Vermieter überlässt die Geräte, Maschinen und Zubehörgegenstände in einem mangelfreien und betriebsbereiten Zustand. Der Mieter hat die Möglichkeit vor  Übernahme des Mietgutes die Betriebsbereitschaft, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen.

§ 3 Rechte des Vermieters

Es muss dem Vermieter jederzeit möglich sein seine Geräte, Maschienen und Zubehöhrgegenstände zu besichtigen. Sollte er feststellen, dass diese nicht ordnungsgemäß betrieben oder gewartet werden oder sollte ein Zahlungsverzug vorliegen, kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen. Das Gerät wir in diesem Fall auf Kosten des Mieters abgeholt. Der Vermieter kann bei Verletzung der Sorgfaltspflicht Schadensersatz vom Mieter fordern. Der Vermieter ist zu jedem Zeitpunkt ohne Angaben von Gründen berechtigt, die Geräte nach zweitägiger Kündigungsfrist wieder in seinen Besitz zu nehmen.

§ 4 Pflichten des Mieters

Im gesamten Zeitraum in der sich das Mietgut in der Obhut des Mieters befindet, ist dieser verpflichtet es auf seine Kosten gegen Diebstahl und Beschädigung zu versichern. Der Mieter bestätigt, dass er die im Mietvertrag angegebenen Geräte, Maschinen und Zubehörgegenstände in betriebsbereiten Zustand übernommen hat. Er verpflichtet sich, die übernommenen Geräte, Maschinen und Zubehörgegenstände unter Beachtung der Betriebsanleitung in Betrieb zu nehmen und zu nutzen. Er hat darauf zu achten, dass die Wartung und Pflege unter Beachtung der Betriebsanleitung durchgeführt wird. Die Wasserentleerung der Trocknungsgeräte ist grundsätzlich vom Mieter zu übernehmen. Sämtliche Kosten für verbrauchte Energie sind vom Mieter zu übernehmen.

§ 5 Mietzeit

Die Mietzeit beginnt zwischen den Parteien mit der Übergabe der Geräte, Maschinen und Zubehörgegenstände, an den Mieter oder an die von ihm beauftragte Person. Der Übergabeort kann der Lagerplatz der Jornitz & Ulbrich GbR sein oder auch am Bauvorhaben vor Ort stattfinden wenn eine Dienstleistung mit im Mietvertrag eingeschlossen ist. Die Mietzeit endet mit der Rückgabe der Geräte, Maschinen und Zubehörgegenstände an den Vermieter. Zeiten die für die Instandsetzung oder Reparatur des Mietgegenstandes aufgewandt werden müssen, gehören zur Mietzeit. Ausgenommen sind Wartungen und Reparaturen die durch Verschleiß notwendig sind. Sollte ein Mietgegenstand ausfallen ist der Vermieter ohne Verzug von dem Ausfall des Mietobjektes in Kenntnis zu setzen.

§ 6 Mietpreis

Die Mietpreise gelten je Kalendertag. Die kürzeste Mietdauer beträgt 4 Tage. Bei längeren Mietzeiten erfolgt die Rechnungsstellung 7 bzw. 14tägig.

§ 7 Zahlung

Die Zahlung hat grundsätzlich sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu erfolgen. Zurückbehaltung ist generell ausgeschlossen.

Bei Erstgeschäften und bei dem Vermieter unbekannten Personen oder Firmen wird vor Aushändigung des Mietgutes eine Kaution beansprucht. Die Kaution wird zur Sicherung des Verlust- Beschädigungsrisikos als auch zur Deckung des Mietpreises erhoben. Die Kautionssumme baldmöglichst zurückerstattet, sobald feststeht, dass der Kunde seine Pflichten und Leistungen vollständig erbracht hat.

§ 8 Transportkosten, Kosten für Auslieferung bzw. Auf- und Abbau

Anfahrts- und Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters. Alle durch den Vermieter ausgeführten Auf- und Abbauarbeiten werden nach den gültigen Stunden- und Kilometersatz abgerechnet. Sie sind grundsätzlich nicht Bestandteil des Mietzinses. Ausnahmen müssen schriftlich in den Sondervereinbarungen fixiert werden. Der Mieter muss bei der Anlieferung anwesend sein. Ohne Anwesenheit des Mieters werden keine Mietgegenstände ausgeliefert.

§9 Reparaturen

Reparaturen, die dem Verschleiß unterliegen, gehen zu Lasten des Vermieters. Repariert der Mieter das Gerät ohne Zustimmung des Vermieters, trägt er die Kosten dieser Reparatur allein. Reparaturen die auf mangelnde Wartung oder unerlaubte Eingriffe Dritter verursacht werden, gehen zu Lasten des Mieters. Funktionsstörungen der Mietgegenstände sind unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Mieter muss Beschädigungen und andere wichtige Vorfälle unverzüglich dem Vermieter melden. Der Mieter darf die Mietgeräte nicht dritten überlassen oder ins Ausland schaffen. Der Mieter verpflichtet sich nach Beendigung der Mietzeit die Geräte in gesäuberten und einwandfreien Zustand zurückzugeben. Andernfalls wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von bis zu 75€ erhoben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß anerkannt, wenn nicht spätestens nach 5 Arbeitstagen, nach der Abgabe der Mietgegenstände eine Mängelanzeige dem Mieter bekannt gemacht wird.

§10 Haftung

Der Mieter haftet für die Mietgegenstände. Sollte er nicht in der Lage sein das Mietgut zurückzugeben, so hat er Ersatz dafür zu leisten. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die vereinbarte Tagesmiete in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet dafür das der Mietgegenstand während der gesammten Mietdauer gegen Diebstahl, Beschädigung oder sonstigen Verlust gesichert ist. Die Haftung tritt auch dann ein, wenn das Gerät aus Gründen die vom Mieter nicht unmittelbar zu vertreten sind, aus unverschlossenen Einsatz- oder Aufbewahrungsräumen entwendet oder in diesen beschädigt wird. Der Vermieter übernimmt gegenüber dem Mieter oder einem Dritten keinerlei Haftung für Schäden, die sich aus einer unsachgemäßen Inbetriebnahme und Nutzung der gemieteten Geräte ergeben. Insbesondere Folgeschäden, die sich durch Ausfälle der Maschine während der Mietdauer ergeben, führen nicht zur Haftung des Vermieters.

§11 Sonstige Bestimmungen

Abweichungen oder Ergänzungen der Mietbedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Sollten aus irgendwelchen Gründen eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht betroffen. Anstelle der nicht wirksamen Bestimmungen treten die wirksamen Bestimmungen ein, die dem Sinn und der Auslegung der beanstandeten Bestimmung am nächsten kommen.

Gerichtsstand ist Erlangen

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